Unsere Leistungen im Überblick
HU durch TÜV Bayern
Wir kümmern uns um die komplette Organisation. Sie bringen das Fahrzeug, wir regeln den Rest – für Pkw, Transporter, Wohnmobile und Lkw. Sparen Sie sich den Weg zur Prüfstelle.
Abgasuntersuchung (AU)
Die AU führen wir direkt bei uns im Haus durch – für Diesel und Benziner, zuverlässig und normgerecht.
Gasprüfungen
Wir kontrollieren die Gasanlage bei Wohnmobilen und Campingfahrzeugen nach geltenden Vorschriften – damit’s auch beim nächsten Campingtrip sicher bleibt. Selbstverständlich erhalten Sie eine gültige Prüfbescheinigung nach G607 – anerkannt und dokumentiert.
UVV-Prüfung (DGUV V70)
Sicher unterwegs – mit geprüften Fahrzeugkomponenten. Für Spezialfahrzeuge und Aufbauten, wie Krananlagen & Seilwinden, Ladebordwände, Abroller und Absetzer uvm.
Alle Prüfungen erfolgen fachgerecht mit Prüfbescheinigung – zur Vorlage bei Berufsgenossenschaft, TÜV oder Fuhrparkmanagement.
UDS & Fahrtenschreiber
Unfalldatenspeicher und Fahrtenschreiber die in LKW und Bussen gesetzlich vorgeschrieben sind, sind wichtig, um relevante Daten aufzuzeichnen. Wir prüfen und kalibrieren um sicherzustellen, dass diese Geräte korrekt funktionieren. Natürlich inklusive Prüfbescheinigung gemäß §57b StVZO.
Prüfungen im Überblick und kurz erklärt
Die Hauptuntersuchung (HU) - der TÜV, ist gesetzlich vorgeschrieben und muss regelmäßig durchgeführt werden – in der Regel alle 2 Jahre (bei Neuwagen erstmals nach 3 Jahren). Dabei wird das Fahrzeug auf Verkehrssicherheit, Technik, Beleuchtung und Umweltstandards geprüft.
Die Abgasuntersuchung (AU) ist Teil der HU und kontrolliert die Emissionen – bei Benzin- und Dieselfahrzeugen.
Bei uns im Haus prüft der TÜV Bayern jeden Mittwoch und Freitag – Sie sparen sich also den Weg zur Prüfstelle.
Tipp: Wir bieten auch einen Vorab-Check an, um eventuelle Mängel vorab zu beheben – so gehen Sie sicher und stressfrei durch die Prüfung.
Die Gasprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G607 ist gesetzlich vorgeschrieben für Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen, Wohnwagen und Campingfahrzeugen. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden (alle 2 Jahre) und ist Voraussetzung für den sicheren Betrieb – sowie oft auch für die Hauptuntersuchung (HU).
Geprüft werden:
✔ Dichtheit der Gasanlage
✔ Funktion der Geräte
✔ Zustand der Schläuche, Regler und Absperreinrichtungen
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie von uns eine offizielle Prüfbescheinigung inkl. Prüfplakette, die Sie jederzeit vorlegen können – z. B. bei der HU, bei Zug-Tunnel-Fährfahrten oder auf Campingplätzen.
Fahrtenschreiber (digitale oder analoge) müssen in gewerblich genutzten Fahrzeugen regelmäßig geprüft werden – das schreibt §57b der StVZO vor. Die Prüfung muss alle 2 Jahre durchgeführt werden und gilt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, die gewerblich genutzt werden oder der Personenbeförderung dienen.
Geprüft wird unter anderem:
✔ Funktionsfähigkeit und Manipulationsschutz
✔ Einhaltung der gesetzlichen Aufzeichnungspflicht
✔ Richtigkeit von Zeit, Wegstrecke und Geschwindigkeit
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie eine offizielle Prüfbescheinigung, die im Fahrzeug mitzuführen ist.
Gut zu wissen: Wir übernehmen auch die Kalibrierung und dokumentieren alle relevanten Daten – fachgerecht und rechtssicher.
Die Unfall-Datenspeicher-Prüfung (UDS) betrifft Fahrzeuge, die mit einem digitalen UDS-System ausgestattet sind – oft in gewerblich genutzten Transportern, Kommunalfahrzeugen oder Sonderfahrzeugen.
Die Prüfung dient der Sicherheit und Nachvollziehbarkeit im Schadensfall und ist je nach Fahrzeugtyp und Einsatzbereich verpflichtend.
Geprüft wird:
✔ Funktion des Speichersystems
✔ korrekte Datenerfassung (z. B. Geschwindigkeit, Bremsverhalten)
✔ Manipulationssicherheit und Einbauzustand
Wichtig: Nur autorisierte Fachbetriebe dürfen UDS-Prüfungen durchführen – wir sind dafür zertifiziert.
Nach der Prüfung erhalten Sie eine gültige Prüfbescheinigung zur Dokumentation und Vorlage.